b196 125er fahren mit Autoführerschein

Klasse B196: 125er fahren mit dem Autoführerschein

Erweiterung zum Autoführerschein: Mit B196 fährst du Leichtkrafträder bis 125 ccm, ganz ohne Motorradprüfung.

Mindestalter
25
Jahre
Theorie
0
Doppelstunden
Enthalten
4 praktische Übungseinheiten

Was darfst du fahren?

Die Schlüsselzahl B196 ist eine Erweiterung deines Autoführerscheins der Klasse B. Damit darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW im Inland fahren, also klassische 125er-Motorräder und Roller. Eine eigene Prüfung musst du dafür nicht ablegen. Für viele in Dithmarschen ist das der praktische Einstieg in das Motorradfahren auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule.

Voraussetzungen

Du brauchst einen gültigen Führerschein der Klasse B und musst mindestens 25 Jahre alt sein. Der bestehende Autoführerschein muss seit mindestens fünf Jahren vorliegen. Einen erneuten Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs brauchst du in der Regel nicht.

Ablauf

Die Ausbildung besteht aus einer praktischen Schulung von vier Übungseinheiten zu je 90 Minuten, in denen wir mit dir den sicheren Umgang mit dem Leichtkraftrad üben. Theorieunterricht und eine Prüfung entfallen. Anschließend tragen wir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein ein. Bei der Fahrschule Grabe in Meldorf lernst du auf unseren 125er-Maschinen.

Besonderheiten

B196 gilt nur in Deutschland. Wenn du auch im Ausland 125er fahren willst, ist die richtige Wahl die Klasse A1, die wir ebenfalls ausbilden.

Voraussetzungen für Klasse B196

Andere Klassen bei Fahrschule Grabe

b
Klasse B
Auto bis 3,5 t
be
Klasse BE
Auto mit großem Anhänger
am
Klasse AM
Roller & Mofa ab 15

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